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Rechtliche Auslegung

Die Berufsbezeichnung Masseur ist gesetzlich geschützt und kann nur nach gründlicher Ausbildung (2 Jahre an einer staatl. anerkannten Schule + 1/2 Jahr Berufspraktikum) durch Prüfung erworben werden. Dann ist man / frau staatlich geprüfter Masseur (+medizinischer Bademeister). Außer Ärzten dürfen nur Masseure, Physiotherapeuten und Heilpraktiker Kranke nach Diagnosestellung behandeln. Jeder darf gesunde Menschen massieren. Es gibt keine allgemein anerkannte Bezeichnungen oder Ausbildung für Menschen, die im Wellness- oder Kosmetikbereich zur Entspannung massieren. Man braucht weder ein Zertifikat, noch ein Diplom, noch ein Ausbildungsbestätigung. Entscheidend ist nur, dass Sie gelernt haben gute und in sich abgeschlossene Massagen durchzuführen. Deshalb sollten Sie mehr Wert auf die Qualifikation Ihrer Ausbilder legen als auf den Titel, den Sie danach erhalten. Ihre Kunden werden den Unterschied spüren. 

Bezeichnungen für Massierende ohne stattliche Prüfung sind z.B.: Wellnessmasseur, Massagetherapeut (auch med. geprüft, diplomiert o. ä.), Körpertherapeut, Massagepraktiker...Im Heilpraktikergesetz wird wenig schmeichelhaft der Begriff Laienmasseur verwendet. Die Rechtssituation in Deutschland lässt die Verwendung dieser Begriffe zu, da sie laut Patentamt nicht schützbar sind. Allerdings wächst der Widerstand von Ärzten und Masseuren gegen die Bezeichnungen Massagetherapeut. Denn der Begriff -therapeut klingt nach Therapie, einer Heilbehandlung, die nur die staatlich geprüften Masseure, Physiotherapeuten und Heilpraktiker durchführen dürfen. 

Aus diesen Gründen möchte ich mich als Massagepraktiker bezeichnen.

Dieser Text wurde mir freundlicher Weise von www.powells.de zur Verfügung gestellt.

 

 

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